HÄUFIGE FRAGEN WIR HELFEN

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Umzug. Sollten Sie hier nicht alle Antworten auf Ihre Fragen finden, dann kontaktieren Sie uns.
Woran erkenne ich ein seriöses Umzugsunternehmen?
Ein seriöses Umzugsunternehmen erkennen Sie daran, dass Ihnen ein Festpreisangebot vorgelegt wird und kein Stundenangebot. Auch sollte Ihnen ein Besichtigungstermin seitens der Umzugsfirma vorgeschlagen werden.
Was enthalten Kostenangebote?
Kostenangebote enthalten in der Regel alle in Ihrer Umzugsanfrage, oder bei dem Besichtigungstermin abgesprochenen, aufgeführten Umzugsleistungen. Auch Montageleistungen sind bei einem Festpreisangebot inklusive.
Ist mein Umzugsangebot verbindlich?
Ja, wenn Ihre gemachten Angaben keinerlei Abweichungen aufweisen, dann bleibt ein Kostenangebot welches nach Ihren Angaben gemacht worden ist bis 14 Tage nach dessen Erhalt verbindlich.
Welche Kosten entstehen für die Erstellung eines Angebotes?
Die Angebotserstellung ist kostenfrei und unverbindlich.
Welche Angaben benötigen Sie von mir zur Angebotserstellung?
Die alte und die neue Adresse, aus welcher Etage ziehen sie aus, in welcher Etage ziehen sie ein, ist ein Aufzug vorhanden, wie ist die Parksituation, sind die Abtrage Wege befestigt.
Weiterhin brauchen wir von Ihnen eine Aufstellung der zu transportierenden Umzugsgüter und welche Leistungen wie z.B. Möbelmontagen Sie in Anspruch nehmen wollen. Eine Umzugsgutliste zum Ausfüllen finden sie hier, oder vereinbaren sie einen kostenfreien und unverbindlichen Besichtigungstermin.
Wie setzt sich der Preis bei einem Umzugsangebot zusammen?
Die Umzugskosten setzten sich aus folgenden Kostenfaktoren zusammen:

• aus dem Umfang des Umzugsvolumen
• die Größe des Fahrzeugs
• die Anzahl der benötigten Mitarbeiter
• aus Zusatzleistungen, wie z.B. Ein- und Auspacken des Umzugsguts
• Einrichten der Halteverbotszone
• Lage der Wohnungen
• Begehbarkeit
• sonstiges

Je genauer Sie die Umzugsgutliste ausfüllen desto genauer wird auch das Festpreisangebot. Kontaktieren Sie unsere Umzugsberater die Ihnen bei dieser Frage gerne weiterhelfen werden.
Kann ich eine Umzugsanfrage ändern?
Selbstverständlich können Sie jederzeit Änderungen in der von Ihnen gestellten Anfrage vornehmen. Nehmen Sie dazu bitte direkt Kontakt mit uns persönlich auf.
Ist bereits die Zusendung eines Kostenangebotes ein verbindlicher Auftrag?
Nein. Die Zusendung eines Kostenangebotes ist noch kein verbindlicher Auftrag.
Ein verbindlicher Auftrag kommt erst dann zustande wenn Sie dieses Kostenangebot Unterschrieben an uns zurücksenden.
Wie viele Umzugskartons benötige ich für meinen Umzug?
Hier finden sie Durchschnittswerte für benötigte Umzugskartons
• 2-Personen-Haushalt: 25 - 45 Kartons
• 3-Personen-Haushalt: 45 - 80 Kartons
• 4-Personen-Haushalt: 80 - 110 Kartons
• 5-Personen-Haushalt: 90 - 130 Kartons
Ich habe Sperrmüll oder Alt Möbel die Entsorgt werden müssen?
Kein Problem, sprechen sie uns an. Wir kümmern uns darum und Entsorgen Ihren Sperrmüll oder nicht mehr benötigte Möbel fachgerecht.
Muss ich einen Parkplatz frei halten oder richten sie auch Halteverbotszonen ein?
Wir richten für Sie deutschlandweit Halteverbotszonen ein. Die Beantragung übernehmen wir für Sie
Gibt es beim Einpacken der Kartons Besonderheiten, die beachtet werden müssen?
Die Kartons dürfen ein Gewicht von mehr als 25 kg nicht überschreiten. Es kann passieren, dass die Tragegriffe oder sogar der Boden reißt und der Inhalt runterfällt und beschädigt wird.
Wie ist mein Umzugsgut bei Umzügen versichert?
Die Versicherung ist gesetzlich mit 620,00€/cbm zum Zeitwert festgelegt. Sie können selbstverständlich eine Neuwertversicherung bei uns abschließen.
Was passiert mit meinen persönlichen Daten?
Ihre Daten werden ausschließlich zur Erstellung des Angebotes genutzt und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) behandelt.
Kann ich die Kosten meines Umzugs absetzen?
Umzüge von Privatpersonen gehören zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen. Personalaufwendungen dieser Dienstleistungen können gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Können Umzugskosten von meinem Arbeitgeber oder von der Agentur für Arbeit übernommen werden?
Wir führen selbstverständlich auch Erstattungsumzüge nach dem Bundesumzugskostengesetz durch (BUKG). Hier rechnen wir direkt mit der Erstattungsbehörde ab. Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für den Umzug übernimmt, benötigen wir vorab eine schriftliche Übernahmeerklärung ihres Arbeitgebers. Weitere Informationen erhalten sie hier oder rufen sie uns an
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